sichere Reinigung - Arbeitsschutz in der Unterhaltsreinigung

Jede Reinigungskraft ist aktiv in den Prozess von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit mit eingebunden und persönlich davon betroffen. Hierbei ist im Arbeitsalltag individuell auf das Einhalten von Regeln und Richtlinien je Arbeitsbereich und Objekt zu achten, damit für die eigene Sicherheit und die der Mitmenschen gesorgt ist.

Wir haben in unserem Blog bereits unseren Kollegen und Fachkraft für Arbeitssicherheit Herrn Jürgen Jeromin vorgestellt. Er ist unser Profi wenn es darum geht, gesetzliche Normen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im gesamten Betrieb einzuhalten und umzusetzen.

Jedoch ist es damit nicht getan. Auch jede Reinigungskraft ist aktiv in den Prozess von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit mit eingebunden und persönlich davon betroffen. Hierbei ist im Arbeitsalltag individuell auf das Einhalten von Regeln und Richtlinien je Arbeitsbereich und Objekt zu achten, damit für die eigene Sicherheit und die der Mitmenschen gesorgt ist.

Jeder Mitarbeiter erhält an seinem ersten Arbeitstag und in einer jährlichen Wiederholung dieser sogenannten „Erstunterweisung“ wichtige Grundlagen und Verhaltensgrundsätze für den Arbeitsalltag erklärt und gezeigt.

Hierunter fallen Themen wie

·      Arbeitskleidung (z. B. festes Schuhwerk, kein langer Schmuck)

·      Hygiene (z.B. Körperpflege, Hand- und Hautschutzplan, Materialhygiene)

·      Umgang mit Reinigungschemie (z.B. Aufbewahrung, Dosierung, Anwendung)

·      Reinigungswagen (z.B. Ladungssicherung, Bestückung, keine privaten Gegenstände)

·      Unfallverhütungsvorschriften (z.B. Aufstellen von Warnschildern)

·      Schutzausrüstung (z.B. Handschule und Schutzbrille)

·      Lesen und verstehen von Gefahremblemen und Sicherheitsdatenblättern

·      Ergonomisches Arbeiten

·      uvm.

Dass sich nicht alle Vorschriften zur Arbeitssicherheit auch auf jede Situation gleich anwenden lassen, verdeutlicht exemplarisch ein Beispiel anhand von Arbeitshandschuhen.

 

Arbeitsschutzhandschuhe

Dass Nitril Einweghandschuhe nach Gebrauch ordnungsgemäß entsorgt werden müssen und eine Wiederverwendung nicht gestattet ist, muss logischerweise überall eingehalten werden.

Die Wechselhäufigkeit dieser Handschuhe hängt jedoch unter anderem von der Art des zu reinigenden Objektes ab. So müssen Einweghandschuhe beispielsweise im Krankenhaus nach jedem Patientenzimmer ausgewechselt werden, während dies in einem Bürogebäude nicht nach jedem einzelnen Büro nötig ist. Hierbei ist immer auf die Tragedauer laut Hautschutzplan zu achten.

Auch die Art der verwendeten Schutzhandschuhe variiert. So werden bei Nassreinigungsarbeiten teilweise hautschädliche Chemikalien verwendet, für welche es spezielle Schutzhandschuhe bedarf.

Sogar für das an- und ausziehen dieser Handschuhe gibt es Vorgaben, um die Haut und Kleidung der Reinigungskraft zu schonen.

Darüber hinaus gibt es weitere Bereiche, die den Arbeitsschutz unserer Kollegen im Alltag begleiten:

 

Gefahrenstoffe

Beim Umgang mit Gefahrenstoffen ist neben Schutzhandschuhen häufig weitere Schutzausrüstung nötig, wie eine Sicherheitsbrille mit Seitenschutz.

Unsere Reinigungskräfte müssen sich außerdem vor Gebrauch von Reinigungsmitteln mit den Betriebsanweisungen vertraut machen. Hierzu erfolgen vorab durch die zuständige Objektleitung entsprechende Unterweisungen. Hier ist es ebenfalls nötig und wichtig, die Gefahrensymbole auf den Flaschen der Reinigungsmittel zu kennen und entsprechende Vorkehrungen treffen zu können. Sollte es trotzdem zu einem Betriebsunfall kommen, werden ebenfalls die nötigen Maßnahmen (wie eine Augendusche oder eine Notrufnummer) immer wieder geschult.

Das Mischen von Reinigungsmittel jeder Art ist in der Gebäudereinigung verboten! Hierbei kann es nicht nur zu irreparablen Materialschädigungen, sondern auch zu gefährlichen Gasgemischen kommen, welche die Atemwege belasten können.

Ebenso ist das Lagern von Lebensmitteln zusammen mit Reinigungsmitteln untersagt. Dazu gehört auch, dass unsere Reinigungskräfte ihre Getränke und Lebensmittel nicht auf dem Reinigungswagen mitführen dürfen.

Bei einer Schwangerschaft ist der Umgang mit Gefahrenstoffen zu vermeiden. Eine Gefährdungsbeurteilung ist bei Bekanntgabe einer Schwangerschaft von der zuständigen Sicherheitsfachkraft zu erstellen. Sollte der Arbeitsplatz aufgrund der körperlichen Tätigkeiten (langes stehen, vielbücken, heben usw.) oder der zur Ausübung des Berufs nötigen Umweltgefährdungen/ Reinigungsmitteleinsatz eine Gefahr für Mutter oder Kind darstellen, werden unsere Reinigungskräfte umgehend von der Arbeit freigestellt.

 

Stich- und Schnittverletzungen

Nicht nur im Umgang mit Reinigungsmitteln und anderen Chemikalien ist besondere Vorsicht gefragt. Mögliche Stich- und Schnittverletzungen stellen ebenfalls eine mögliche Gefahr für Reinigungskräfte dar.

In Objekten wie Arztpraxen oder Krankenhäusern beispielsweise kommen unsere Reinigungskräfte in Kontakt mit Spritzen. Hier ist darauf zu achten, diese nicht mit der Hand aufzuheben und die Schutzkappen nicht abzuziehen. Auch ist eine ordnungsgemäße Entsorgung ein Muss.

Um einen Schutz nicht nur vor Spritzen, sondern auch anderen scharfen Gegenständen wie Scherben sicherzustellen, darf außerdem generell nicht in den Müllbehälter hineingegriffen werden oder Müllsäcke von Handzusammengedrückt werden. Diese dürfen auch nicht auf dem Rücken geschultert werden oder anderweitig in Körperkontakt gebracht werden.

Vorsicht ist auch beim Aufheben von Boden-Wischbezügen geboten, da sich in diesen ebenfalls Nadeln oder Glassplitter befinden könnten.

 

Hand- und Hautpflege

Während für Viele während der Corona-Pandemie Desinfektionsmittel ein stetiger Begleiter wurde,  gehörte dieses schon immer zum Arbeitsalltageiner Reinigungskraft. Nach Reinigungsarbeiten, nach dem Transport von Abfall und nach Arbeitsende werden damit die Hände desinfiziert.

Das Waschen der Hände mit Seife kommt, wie auch im normalen Alltag, vor der Arbeit, nach dem Toilettenbesuch, vor dem Essen, nach dem Rauchen und nach dem Schnäuzen zum Einsatz.

Und mancher erinnert sich vielleicht noch aus Coronazeiten, wie beansprucht Hände nach regelmäßigem desinfizieren und waschen sein können. Hierschafft das Nutzen von spezieller Handcreme nach der Arbeit und bei Bedarf Abhilfe.

Täglicher Hautschutz ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Unterweisungen unserer Mitarbeiter.

 

Ergonomie

Doch nicht nur die Hände unserer Reinigungskräfte gilt es zu schützen. Um den Körper zu entlasten und vor allem den Rücken nicht zu sehr oder falsch zu beanspruchen, ist eine richtige /rückenschonende Körperhaltung elementar. Beim Kehren des Bodens wird - um das Bücken so weit wie möglich zu vermeiden - beispielsweise die Nutzung einer Kehrschaufel empfohlen.  Bei Arbeitsgeräten wie der Moppstange oder dem Staubsauger achtet die Objektleitung immer wieder darauf, dass eine entsprechend ergonomische Ausführung der Arbeitsprozesse angewandt wird.

Der Rücken muss ebenfalls gerade gehalten werden beim Heben und Tragen von Gegenständen. Diese sollten außerdem mit beiden Händen dicht und gerade am Körper getragen werden, um den Körper bestmöglich zu entlasten.

Dass eine aufrechte Körperhaltung grundsätzlich empfohlen wird, ist nichts neues und auch Reinigungstätigkeiten sind davon nicht ausgenommen. Nicht nur bei Arbeiten am Boden oder beim Heben von Gegenständen ist darauf zu achten, auch beim Bodenwischen oder Wischen von waagrechten Flächen, wie Tischen, und senkrechten Flächen, wie Schränken, ist immerzu auf einen geraden Rücken zu achten.

 

Unsere Reinigungskräfte leisten täglich Großartiges!

Und dass „putzen nicht einfach nur putzen“ ist, zeigt vorangegangener kurzer Einblick in die täglichen Arbeitsprozesse, die fernab der Fleckentfernung zum Alltag jeder Reinigungskraft gehören.  

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